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Hausverkauf

Haus verkaufen — Ablauf, Unterlagen, Dauer

Ein Hausverkauf läuft in fünf Schritten ab: Bewertung, Unterlagen zusammenstellen, Vermarktung, Besichtigungen und Verhandlung, notarielle Beurkundung. Die unverzichtbaren Unterlagen sind Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne, Wohnflächenberechnung und ein gültiger Energieausweis — dieser muss Interessenten spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden, sonst droht ein Bußgeld.

Das Wichtigste in Zahlen

5
Schritte vom Erstgespräch bis zum Notartermin
45 Tage
Ø Verkaufsdauer über alle Objektarten im OstalbkreisEigene Auswertung — dieselbe Kennzahl wie auf der Startseite
10 Jahre
Spekulationsfrist — entfällt bei durchgehender Eigennutzung§ 23 EStG

Häufige Fragen zum Hausverkauf

Welche Unterlagen brauche ich für den Hausverkauf?

Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauzeichnungen und Baubeschreibung, Wohn- und Nutzflächenberechnung, Energieausweis, Nachweise über Modernisierungen sowie ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis. Bei Erbbaurecht kommt der Erbbaurechtsvertrag hinzu. Alles, was wir nicht von Ihnen bekommen, holen wir bei Grundbuchamt, Bauamt und Katasteramt ein.

Wie lange dauert ein Hausverkauf?

Von der Bewertung bis zur Beurkundung vergehen typischerweise mehrere Monate; die Kaufpreiszahlung folgt meist vier bis acht Wochen nach dem Notartermin, sobald die Auflassungsvormerkung eingetragen und Lastenfreiheit hergestellt ist. Ein realistisch angesetzter Angebotspreis und vollständige Unterlagen sind die beiden größten Hebel auf die Dauer.

Muss ich beim Verkauf Steuern zahlen?

Nicht, wenn Sie das Haus im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren selbst bewohnt haben oder es länger als zehn Jahre in Ihrem Besitz war. Andernfalls unterliegt der Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG Ihrem persönlichen Steuersatz. Wer innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte verkauft, riskiert die Einstufung als gewerblicher Grundstückshandel.

Ist der Energieausweis Pflicht?

Ja. Nach dem Gebäudeenergiegesetz müssen Sie ihn Interessenten spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorlegen und bei Vertragsabschluss übergeben. Bereits die Anzeige muss Energieträger, Baujahr, Energiekennwert und Energieeffizienzklasse nennen. Fehlt er, sind Bußgelder bis 10.000 € möglich.

Was ist mit Mängeln am Haus?

Bekannte Mängel gehören offen ins Exposé und ins Gespräch. Der übliche Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag greift nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln — dann haften Sie noch Jahre nach dem Verkauf. Offenheit ist hier nicht nur ehrlicher, sondern auch günstiger.

Sollte ich vor dem Verkauf noch renovieren?

Selten lohnen große Sanierungen, häufig lohnen kleine Dinge: Entrümpeln, Streichen, defekte Kleinigkeiten reparieren, Garten in Form bringen. Was sich für Ihr Objekt rechnet, sagen wir Ihnen bei der Besichtigung — bevor Sie Geld ausgeben.

Was ist Ihr Haus heute wert?

Wir bewerten Ihr Haus kostenfrei und unverbindlich — mit Vergleichsdaten aus dem Ostalbkreis, nicht mit einem Online-Schätzer.