Contents
“Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts, das bescheinigt, wer Erbe ist und in welchem Umfang”
Wer eine Immobilie erbt, stößt früher oder später auf den Begriff Erbschein. Das Dokument weist Sie offiziell als rechtmäßigen Erben aus und ist häufig die Voraussetzung dafür, über den Nachlass verfügen zu können – etwa um das Grundbuch umschreiben zu lassen oder eine geerbte Immobilie zu verkaufen. Doch nicht in jedem Fall ist ein Erbschein nötig.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wann Sie einen Erbschein wirklich brauchen, wann ein notarielles Testament ausreicht, wo Sie ihn beantragen und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. So vermeiden Sie unnötige Gebühren und gewinnen schneller Handlungsfähigkeit.
Was ist ein Erbschein – und wozu dient er?
Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts, das bescheinigt, wer Erbe ist und in welchem Umfang. Mit ihm können Sie sich gegenüber Banken, Behörden und dem Grundbuchamt als Erbe legitimieren. Bei einer geerbten Immobilie ist er besonders relevant: Er berechtigt Sie unter anderem dazu, das Grundbuch einzusehen, um zu erfahren, ob Belastungen wie Hypotheken oder Grundschulden eingetragen sind, und er ist Grundlage für die Berichtigung des Grundbucheintrags.
Wann brauchen Sie einen Erbschein – und wann nicht?
Ob Sie einen Erbschein benötigen, hängt davon ab, wie Ihre Erbenstellung nachgewiesen werden kann:
- Erbschein nötig: Wenn keine letztwillige Verfügung existiert und die gesetzliche Erbfolge greift. Dann ist der Erbschein meist der einzige Weg, Ihre Erbenstellung zu belegen.
- Erbschein oft entbehrlich: Wenn ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vorliegt. In Verbindung mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts akzeptieren Grundbuchamt und viele Banken diese Dokumente als ausreichenden Nachweis – ein zusätzlicher Erbschein ist dann häufig nicht erforderlich.
Auch wenn Sie die Immobilie ohnehin verkaufen und nicht selbst ins Grundbuch eingetragen werden möchten, lässt sich der Aufwand in manchen Konstellationen reduzieren. Welche Nachweise in Ihrem konkreten Fall genügen, klären Sie am besten frühzeitig – wir sagen Ihnen im Erstgespräch, was bei Ihrer geerbten Immobilie tatsächlich gebraucht wird.
Wo und wie beantragen Sie den Erbschein?
Den Erbschein beantragen Sie beim Nachlassgericht – das ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene zuletzt gewohnt hat. Alternativ können Sie den Antrag bei einem Notar stellen, der die Erklärung aufnimmt und an das Gericht weiterleitet.
Für den Antrag benötigen Sie in der Regel:
- Sterbeurkunde des Erblassers,
- Ihren Personalausweis,
- Angaben zu weiteren möglichen Erben,
- vorhandene Testamente oder Erbverträge,
- bei gesetzlicher Erbfolge: Nachweise des Verwandtschaftsverhältnisses (z. B. Familienstammbuch, Geburts- und Heiratsurkunden).
Zudem müssen Sie an Eides statt versichern, dass Ihre Angaben richtig sind. Diese Versicherung nimmt das Gericht oder ein Notar ab.
Erbschein in der Erbengemeinschaft
Haben mehrere Personen gemeinsam geerbt, gibt es zwei Möglichkeiten: Sie können einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen, der alle Miterben mit ihren jeweiligen Anteilen ausweist, oder einen Teil-Erbschein für den eigenen Anteil. Für den Verkauf einer Immobilie aus einer Erbengemeinschaft ist in der Praxis meist der gemeinschaftliche Erbschein sinnvoll, weil er die Eigentumsverhältnisse vollständig abbildet.
Gerade in Erbengemeinschaften ist eine geordnete, neutrale Begleitung wertvoll – nicht nur bei den Formalitäten, sondern auch bei der Frage, wie es mit der Immobilie weitergeht. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag zur Teilungsversteigerung und wie man sie vermeidet.
Was kostet ein Erbschein?
Die Kosten für den Erbschein richten sich nach dem Wert des Nachlasses. Das Nachlassgericht erhebt Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) – in der Regel doppelt: einmal für die Erteilung des Erbscheins und einmal für die eidesstattliche Versicherung. Je höher der Nachlasswert, desto höher die Gebühr.
Auch deshalb spielt der korrekte Immobilienwert eine zentrale Rolle: Er beeinflusst nicht nur die Erbschein- und Grundbuchkosten, sondern auch die Erbschaftssteuer. Eine fundierte Immobilienbewertung ist daher früh im Prozess hilfreich.
Erbschein erhalten – und dann?
Liegt der Erbschein vor, können Sie das Grundbuch berichtigen lassen und über die Immobilie verfügen. Ob Sie sie behalten, vermieten oder verkaufen möchten, ist die nächste Entscheidung. Wenn ein Verkauf infrage kommt, begleiten wir Sie als zertifizierte Sachverständige und neutrale Vermittler im Ostalbkreis – von der Bewertung über die Vermarktung bis zur fairen Auszahlung aller Miterben.
Sie haben eine Immobilie geerbt und möchten wissen, welche Schritte in Ihrer Situation anstehen? Erfahren Sie mehr über unsere Begleitung beim Verkauf einer geerbten Immobilie oder starten Sie mit einer kostenlosen Bewertung.
Frequently Asked Questions
- Brauche ich für den Verkauf einer geerbten Immobilie immer einen Erbschein?
- Nicht zwingend. Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vor, genügt häufig dieses Dokument zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts. Nur wenn die gesetzliche Erbfolge greift oder kein ausreichender Nachweis existiert, ist der Erbschein in der Regel erforderlich.
- Wo beantrage ich den Erbschein?
- Beim Nachlassgericht – also dem Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. Alternativ können Sie den Antrag über einen Notar stellen, der die nötige eidesstattliche Versicherung aufnimmt und alles an das Gericht weiterleitet.
- Wie lange dauert es, bis der Erbschein ausgestellt wird?
- Das hängt vom Einzelfall und der Auslastung des Nachlassgerichts ab. Bei klaren Verhältnissen und vollständigen Unterlagen sind einige Wochen üblich. Sind die Erbverhältnisse kompliziert oder müssen weitere Nachweise eingeholt werden, kann es länger dauern.
- Was kostet ein Erbschein?
- Die Gebühren bemessen sich am Wert des Nachlasses und fallen meist doppelt an – für die Erteilung und für die eidesstattliche Versicherung. Je höher der Nachlasswert, desto höher die Kosten. Eine genaue Berechnung erhalten Sie beim Nachlassgericht oder Notar.
- Können wir als Erbengemeinschaft einen gemeinsamen Erbschein beantragen?
- Ja. Eine Erbengemeinschaft kann einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen, der alle Miterben und ihre Anteile ausweist. Alternativ ist auch ein Teil-Erbschein für den eigenen Anteil möglich. Für den Immobilienverkauf ist der gemeinschaftliche Erbschein meist die praktischere Lösung.





.webp&w=3840&q=85&dpl=dpl_AD96s8NYoSAU2EWUdapwonMdSt2r)