Hausverwaltung / Immobilienverwaltung

Die Tätigkeit eines Immobilienverwalters umfasst alle Aufgaben, die für die Bewirtschaftung, Instandhaltung und Verwertung von Immobilien notwendig sind.

Das betrifft den kompletten Lebenszyklus einer Immobilie und soll den optimalen Einsatz der Immobilie zum Ergebnis haben. Dabei wird die Hausverwaltung/Immobilienverwaltung in verschiedene Aufgabenbereiche unterteilt: die kaufmännische, die infrastrukturelle und die technische Verwaltung.

im Detail

Die rechtliche, technische und kaufmännische Verwaltung einer Immobilie wird zunehmend anspruchsvoller und dehnt sich schnell zum Vollzeitjob aus.

Eigentümer und Hausgemeinschaften variieren extrem in Größe, Anspruch und Art der Zusammenarbeit. Als Immobilienverwalter kümmern wir uns um das gemeinschaftliche Wohneigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder übernehmen Angelegenheiten in der Miethausverwal- tung. Die Anforderungen, Befugnisse und Pflichten der Verwaltung sind im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) festgeschrieben.

Aufgaben und Tätigkeiten der Hausverwaltung

Einige Rechte und Pflichten der Immobilienverwaltung für Eigentümer nach § 27 WEG:

  • Durchführung der Beschlüsse durch die Wohnungseigentümer
  • Umsetzung der Hausordnung
  • Ordnungsgemäße Instandhaltung und Beauftragung bzw. Durchführung von Instandsetzungen gemeinschaftlichen Eigentums
  • Verwaltung gemeinschaftlicher Gelder, die mit der laufenden Verwaltung gemeinschaftlichen Eigentums im Zusammenhang stehen
  • Entgegennahme von Willenserklärungen und Zustellungen an die Gesamtheit der Wohnungseigentümer
  • Maßnahmen zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines sonstigen rechtlichen Nachteils
  • Geltendmachung von gerichtlichen und außergerichtlichen Ansprüchen

FOLGENDE AUFGABEN DES IMMOBILIENVERWALTERS KÖNNEN VOM EIGENTÜMER DER IMMOBILIE DEFINIERT UND INDIVIDUELL VERHANDELT WERDEN:

  • Hausbegehungen und Kontrollen der Immobilie
  • Abhalten von Eigentümerversammlungen
  • technische und wirtschaftliche Betreuung
  • Erstellung von Abrechnungen
  • Vertretung und Schriftverkehr, im Rahmen der ordentlichen Verwaltung, gegenüber Behörden und Gerichten

ZUDEM KÖNNEN DIE WOHNEIGENTÜMER OPTIONALE AUFGABEN IN EINEM VERTRAG MIT DER IMMOBILIENVERWALTUNG BESTIMMEN, WIE ZUM BEISPIEL:

  • Organisation der Garten- und Anlagenpflege
  • Reinigung von Kellern und Fluren
  • Bestellung von Winterdienst und Schneeräumung
  • Organisation und Protokollierung von Versammlungen der Eigentümergemeinschaft
  • Überwachung von Vorgaben aus Beschlüssen der Versammlung

Vor Beginn unserer Tätigkeit der Immobilienverwaltung klären wir alle notwendigen Pflichten und Befugnisse in einem Vertrag.

Wir schaffen Klarheit und schätzen ihre Situation ein. Wir begutachten, welche Maßnahmen der WEG tatsächlich dienen und sich wertsteigernd auswirken. Wir informieren über die Entwicklung der Lage und des Umfelds der Immobilie und unterstützen bei der Mietpreisfindung und Mieterhöhungen.

Außerdem bieten wir Mietwertgutachten an, um auf deren Basis wirkungsvoll Mieterhöhungen durchsetzen zu können.

Wenn Sie sich im Anschluss dazu entschließen Ihre Immobilie zu verkaufen stehen wir Ihnen ebenso als Immobilienmakler zur Verfügung.